Bürokratieabbau

Der Wohnungsmarkt leidet schon heute an Überregulierung und an staatlichen Preismanipulationen, die den Wohnungsmangel verschärfen, statt ihn zu lindern:

Mietpreise werden begrenzt, Modernisierungsumlagen gedeckelt und Wohnungseigentümer in ihren Eigentumsrechten eingeschränkt. Hier muss angesetzt werden.

Wir fordern einen umgehenden Bürokratieabbau.

Schlanke Bauverordnung

Der Bürokratieabbau ist derart überfällig, weil insbesondere in den letzten Jahren unzählige Verordnungen verabschiedet wurden, die das Bauen erschweren und damit dazu beitragen, dass sich die niedrige Eigentumsquote in Hessen nicht erhöhen kann.

Die zwei absurdesten davon, die Mantelverordnung und die hessische Verfüllrichtlinie, für deren sofortige Abschaffung wir eintreten, stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten vor.

Mantelverodnung

Bundestag und Bundesrat haben die sogenannte Mantelverordnung verabschiedet (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung).

Sie soll am 1. August 2023 in Kraft treten.

Die Mantelverordnung besteht aus mehreren Teilen. Sie enthält als Kernstück die Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die am 1. August 2023 in Kraft tritt, sieht weiter Hindernisse für Recyclingbaustoffe vor, bspw:

  • Die Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe ist von der zuständigen Behörde in einem Ersatzbaustoffkataster zu dokumentieren.
  • Der Lieferschein für Ersatzbaustoffe ist vom Bauherrn so lange aufzubewahren, wie der Ersatzbaustoff eingebaut ist.

Zusätzliche Bürokratie und Dokumentationspflichten belasten Recyclingbaustoffe.

Denn auch weiterhin gelten Recyclingbaustoffe – bis sie eingebaut sind – rechtlich als Abfall und müssen dementsprechend behandelt werden.

Hessische Verfüllrichtlinie

Ebenso bürokratisch und absurd sind auf Landesebene verabschiedete Verordnungen.

Denn Hessen braucht eine praxistaugliche und ortsnahe Verfüllung von Erdaushub.

Bau-und Abbruchabfälle machten allein im Jahre 2018 in Hessen rund 14 Mio. Tonnen aus. Gut die Hälfte davon wurde in Tagebauen verfüllt. Der größte Teil davon ist unbelasteter Erdaushub. In Hessen nimmt die Zahl der Verfüllstätten weiter ab; somit werden die Wege zur Entsorgung zwangsläufig zunehmend länger.

Bundesweit sind die Kosten für Erdarbeiten zwischen 2015 und 2020 um 30 % gestiegen und tragen damit entschieden zu immer weiter steigenden Baukosten bei.

Einheitliche Analyseverfahren für Bauabfälle werden benötigt. In der Praxis werden Bauabfälle aber von Verfüllstätten abgelehnt, weil nicht das „richtige Analyseverfahren“ verwendet worden sei. Infolgedessen wird völlig ungefährlicher Bauabfall oftmals teuer auf Deponien beseitigt.Ungefährlicher Bauabfall sollte aber grundsätzlich vorrangig verfüllt oder lokal für technische Bauwerke verwertet werden.